Prävention sexualisierter Gewalt

Der Westdeutscher Skibob-Verband und seine Vereine bekennen sich zu gewaltfreiem Sport und bekräftigen die originäre Verantwortung der Sportverbände und -vereine für den Schutz vor interpersonaler Gewalt für alle Personen im gemeinnützigen Sport.

 

Ihre Ansprechpartnerinnen im Verband

Bei Fragen zur Prävention von, Intervention und Aufarbeitung bei psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt im Sport können die Ansprechpartnerinnen Bea Schulte-Uebbing und Cristiane Stenchly weiterhelfen.

 

Bea Schulte-Uebbing   0175 7779838 – info@wsbv.de

Cristiane Stenchly 0176 57609378 – info@wsbv.de

 

Mehr Informationen unter:

Handlungsleitfaden für Sportvereine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elternkompass – Unterstützung für die Elternarbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes im Sport / LSB NRW

 

Im Mai 2022 hat NRW als erstes Bundesland ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.

Um den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten frühzeitig – vor einer möglichen Einführung einer Frist durch den Gesetzgeber – Rechnung zu tragen, gilt für alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW, dass sie bis zum 31.12.2024 folgende Kriterien nachweisen müssen:

  • Positionierung und Verankerung (Beschluss des Präsidiums/ Jugend)
  • Durchführung einer organisationsspezifischen Risikoanalyse
  • Beschluss und Benennung von mind. einer Ansprechperson
  • Eignung von Mitarbeitenden (Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis/ Unterzeichnung des Ehrenkodex)

Diese Frist gilt nicht für Sportvereine, mit Ausnahme der Vereine, die Weiterleitungsempfänger von KJFP-Mitteln (Frist: 31.12.2024) sind.

Auch wenn es für Vereine, die keine KJFP-Mittel (Kinder- und Jugendförderplanmittel) erhalten und keine Freiwilligendienstleistende einstellen, bisher keine Frist für den Nachweiseines Schutzkonzeptes gibt, wird empfohlen, mit der Erstellung zu beginnen!

Weitere Informationen zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes gibt es auf der Website des Landessportbundes.