Anti-Doping
Anti Doping Ordnung des DSBV
Dopingbekämpfung
Verbot des Dopings nach der ADO des Deutschen Skibobverbandes und des
Internationalen Verbandes – FISB
Jeder Staatsverband ist verpflichtet, die Bestimmungen und Regelungen der World- Anti-Doping Agency (WADA) in seine Statuten und/oder Wettkampfbestimmungen aufzunehmen und die Anti-Dopingbestimmungen seiner Nation anzuerkennen. Die Verwendung unerlaubter Substanzen und die Anwendung verbotener Methoden gemäß den Dopinglisten der WADA sind allen Sportler/Innen welche an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilnehmen untersagt.
Zu den verbotenen Substanzen fügt die FISB noch Alkohol und Betablocker bei Wettkämpfen hinzu.
Alkohol
Alkohol als Doping
Ein Verbot richtet sich nach den Bestimmungen des Fachverbandes
- Geringe Mengen (bis 0.5 ‰) wirken Beruhigend
- Bei höheren Mengen ist die Unfallgefahr erhöht
Die Selbstwahrnehmung wird beeinträchtigt.
Zunehmende Enthemmung bis hin zum Kontrollverlust sind die Folgen
Zur Kontrolle wird der Atemalkohol elektronisch bestimmt
Der Grenzwert liegt bei 0.5 ‰.
Betablocker
Beta-Blocker bewirken zwar keine Leistungssteigerung, sie haben aber ähnlich wie Alkohol einen beruhigende Wirkung, helfen gegen Wettkampfnervosität und zitternde Hände.
Zu den Betablockern gehören unter anderem Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Carteolol, Carvedilol, Celiprolol, Esmolol, Labetalol, Levobunolol, Metipranolol, Metoprolol, Nadolol, Oxp-renolol, Pindolol, Propranolol, Sotalol, Timolol.


