Anti-Doping

Anti Doping Ordnung des DSBV

Dopingbekämpfung


Verbot des Dopings nach der ADO des Deutschen Skibobverbandes und des
Internationalen Verbandes – FISB



Jeder Staatsverband ist verpflichtet, die Bestimmungen und Regelungen der World- Anti-Doping Agency (WADA) in seine Statuten und/oder Wettkampfbestimmungen aufzunehmen und die Anti-Dopingbestimmungen seiner Nation anzuerkennen. Die Verwendung unerlaubter Substanzen und die Anwendung verbotener Methoden gemäß den Dopinglisten der WADA sind allen Sportler/Innen welche an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilnehmen untersagt.


Zu den verbotenen Substanzen fügt die FISB noch Alkohol und Betablocker bei Wettkämpfen hinzu.


Alkohol

Alkohol als Doping

Ein Verbot richtet sich nach den Bestimmungen des Fachverbandes

- Geringe Mengen (bis 0.5 ‰) wirken Beruhigend

- Bei höheren Mengen ist die Unfallgefahr erhöht

Die Selbstwahrnehmung wird beeinträchtigt.

Zunehmende Enthemmung bis hin zum Kontrollverlust sind die Folgen

Zur Kontrolle wird der Atemalkohol elektronisch bestimmt

Der Grenzwert liegt bei 0.5 .


Betablocker

Beta-Blocker bewirken zwar keine Leistungssteigerung, sie haben aber ähnlich wie Alkohol einen beruhigende Wirkung, helfen gegen Wettkampfnervosität und zitternde Hände.


Zu den Betablockern gehören unter anderem Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Carteolol, Carvedilol, Celiprolol, Esmolol, Labetalol, Levobunolol, Metipranolol, Metoprolol, Nadolol, Oxp-renolol, Pindolol, Propranolol, Sotalol, Timolol.


» Download Anti Doping Ordnung des DSBV